Als die Reblaus zur Zeit der vorigen Jahrhundertwende drohte, die österreichischen Weinbestände zunichte zu machen, holte man den Uhudler (einen Selbstträger) aus Amerika als Retter in der Not.
Doch schon bald wurden ihm böse Eigenschaften zugeschrieben, er mache – so hieß es – blind, und schon 1936 wurde ein Auspflanzungsverbot
für Direktträgerweine verhängt.
Die Südburgenländer hielten nichts von dem Gerede und blieben ihrem Uhudler treu. 1967 wurden Direktträgerweine per Gesetz aus dem
Verkehr gezogen, jedoch gab es eine mengenmäßige Beschränkung, diesen als Haustrunk zu produzieren. 1985 dann erfolgte das
endgültige Verbot.
1992 gelang es dem Burgenländischen Landtag, sieben der Direktträgersorten zuzulassen, es sind dies: Ripatella, Delaware, Concordia, Elvira,
Noah, Isabella und Othello. Auch wurde festgestellt, dass erst der regelmäßige Verzehr von 7 Litern Uhudler pro Tag blind mache.
(Welches Getränk in diesem Ausmaß genossen ist wohl ohne größeren Schaden gut verträglich?)
Eine EU-Sortenverordnung aus 1995 besagt, dass die Sorten Ripatella, Delaware, Concordia und Elvira vorübergehend zugelassen sind. Gemäß dieser Verordnung muss bis spät. 6.10.2020 eine Rodung der mit den übrigen Rebsorten bepflanzten Flächen erfolgen, eine Anpflanzung oder Wiederanpflanzung ist unzulässig. Die oben genannten Rebsorten können jedoch unbeschränkt bis 2020 in den Verkehr gebracht werden.
Was danach ist, und ob der Uhudler womöglich wieder – und diesmal für immer – mit einem Verbot belegt wird, weiß keiner……
Doch bis dahin gewinnt der fruchtige Wein mit seinem einzigartigen Bouquet nach Walderdbeeren, Himbeeren und Robinien immer mehr Freunde.
Einer Legende nach mussten früher die Weinbauern während der Lesezeit eine ganze Woche im Weinkeller verbringen. Wenn Sie nach der Lese wieder zuhause ankamen, hieß es dann von ihren Frauen meistens: „Du hast schon wieder Augen wie ein Uhu!“